3. Satzung des ,,Fördervereins Kita Bussardstraße e.V. pädagogischen Hilfsmitteln Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorstand kann bei Bedarf weitere Beisitzer benennen, die an den Vorstandssitzungen teilnehmen und den Vorstand bei seinen vielfältigen Aufgaben beraten und unterstützen. 4. Der Verein führt den Namen: Förderverein KiTa Sternenhimmel 2. Außerdem ist noch ein Vorstand zu wählen. – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder außer den Beschlüssen über Satzungsänderung, Änderung des Vereinszweckes und Vereinsauflösung, für die die Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich ist. 8. Der Kassenwart hat über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ordnungsgemäß Buch zu führen und der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorzulegen. Wir fördern und unterstützen die Erziehungsarbeit des Kindergartens Waldmössingen und finanzieren in Absprache mit dem Kindergarten-Team ausgewählte Anschaffungen und pädagogische Aktivitäten. 4. Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindergarten St. Josef Waldbron - Busenbach e.V." Name, Sitz, Geschäftsjahr. Vorsitzenden, dem Stellvertreter (2. 1. Satzung Der Freunde und Förderer des Kindergartens St. Stephanus, Hollage, (kurz: „Förderverein Kindergarten St. Stephanus“ genannt) § 1 Name, Stellung und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: „Verein der Freunde und Förderer des Kindergartens Stephanus.“ 59. Erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung, billigt diese die Geschäftsführung als im Wesentlichen ordnungsgemäß. Der/die erste oder der/die zweite Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Weitere ausführliche Informationen in der Datenschutzerklärung. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Bei der Jahresmitgliederversammlung ist ein Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren zu wählen, im Gründungsjahr nur bis zum Ablauf des Geschäftsjahres. Erst wenn ein Verein in das Vereinsregister eingetragen wurde (z.B. (3) Das Geschäftsjahr d… 2. 3. 3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stadthagen unter der Nr VR 629 eingetragen. 1. f) Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Sponsoren und Mitgliedern. Die Satzung kann den Erfordernissen Ihres Vereins angepasst werden. Der Verein führt den Namen „Verein für Kinder e.V.“ Er hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldenburg). d) Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen Satzung § 1. 4. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Wichtige Gründe sind insbesondere. genannt. Förderverein Kindergarten St. Josef. 3. Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. b) Der Beitrag ist unaufgefordert zu Beginn des Monats/Quartals/Kalenderjahres zu zahlen. 1. Haupteinnahmequellen sind zwei Flohmärkte „Alles rund ums Kind“, die jeweils im März und Oktober stattfinden. Am 04. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Förderverein der KiTA Auenzwerge Weidenberg e. V. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 29.11.2013 Geändert auf der Mitgliederversammlung am Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen werden und führt sodann im Zusatz „e.V.“. Die Streichung eines Mitgliedes aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Verzug ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb dreier Monate nach der Absendung der Mahnung an die letztbekannte Adresse des Mitglieds in voller Höhe entrichtet. Zur Erfüllung des Satzungszwecks sollen geeignete Mittel, die durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen und Einnahmen generiert wurden, eingesetzt werden. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein Kita Bussardstraße“ – im folgenden Verein. Er führt die Tradition des am 01. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern unterschrieben wird. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern. und die Aufrechterhaltung des Kontakts zu ehemaligen Kitaeltern. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden in der Regel per Bankeinzug entrichtet. November 2009 trafen sich im Kindergarten Mützenich 9 engagierte Eltern und die Leiterin der Einrichtung um nach . Vereinssatzung des Förderverein Kita Biberburg, Berlin Spandau e.V. 3. 1. Ständiger Teilnehmer an allen Vorstandssitzungen sollte ein Mitglied des Kindergartenpersonals sein. 1. Der Förderverein besteht aus Menschen, denen das Wohl der im Kindergarten Gey betreuten Kinder wichtig ist. – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. Eine Förderung erfolgt nur insofern und nur in den Bereichen, als die von Träger, Stadt und Land für den Kindergarten bereitgestellten Haushaltsmittel und Zuschüsse nicht ausreichen. die Eltern der Kinder. Eine Änderung der Kontoverbindung muss das Mitglied dem Verein unverzüglich mitteilen. Die in Nr. Über die zweckmäßige Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand. In enger Abstimmung mit den KITA Verantwortlichen und dem Elternbeirat versucht der KITA Förderverein bestmöglich zu unterstützen. Alle Kassengeschäfte werden vom Kassenwart geführt. Der Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Unkompliziert, unbürokratisch und sinnvoll – an den Bedürfnissen der Kinder und der Betreuer ausgerichtet. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit 1. Kontinuierlich und nachhaltig. Meine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Schriftliche Stimmabgabe muss erfolgen, wenn auch nur ein Mitglied dies verlangt. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch finanzielle, persönliche oder ideelle Unterstützung der KITA Wiesenäcker, Wiesenäckerstraße 32 in 71254 Ditzingen. 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein KiTa Sternenhimmel. Die Kassenprüfer prüfen die Buchführung des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung. Den Ort, der auch Sitz des Vereins bilden soll, und die Zeit bestimmt der Vorstand. Der Verein trägt den Namen „Freunde der KiTa Gartenstraße“ – Förderverein – nach Eintrag in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“ – und hat seinen Sitz in Göttingen. § 16 Inkrafttreten der Satzung. Sitz des Fördervereins ist 54439 Saarburg, Schadallerstr. § 18 Haftpflicht a) Je nach Antrag kann der Beitrag monatlich, quartalsweise oder jährlich entrichtet werden. d) durch Ausschluss, über den der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließt. Über den Einspruch entscheidet die ihm nächstfolgende Mitgliederversammlung. Die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung finden bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung entsprechende Anwendung. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Er kann in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch einzelne Mitglieder des Vorstands entlastet werden. langer Zeit endlich den „Förderverein Kindergarten Mützenich e.V.“ zu gründen. a) durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Quartals. Der Elternbeirat ist zu informieren und hat beratende Funktion. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. 3. des Fördervereins KiTa Sternenhimmel e.V. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Unkompliziert, unbürokratisch und sinnvoll – an den Bedürfnissen der Kinder und der Betreuer ausgerichtet. In der Mahnung muss der Vorstand auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hinweisen. c) Eine Beitragszahlung, die den festgelegten Mindestbeitrag überschreitet, wird als Spende gemäß § 6 Nr.3 behandelt. § 8 Mitgliederversammlung und ihre Zuständigkeit. Jede Satzung, ob für einen „normalen“ Verein oder einen Förderverein, muss bestimmte Vorgaben des BGB, was den Mindestinhalt anbelangt, beachten. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Verein hat seinen Sitz in 64331 Weiterstadt. Wir alle - Lehrer, Erzieherinnen und Eltern - wollen den Lebensraum Schule und Kita für unsere Kinder lebendig gestalten. – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 9 Geschäftsgang der Mitgliederversammlung. Anträge sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. November 2018 § 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein des Evangelischen Kindergartens Hasten“, im folgenden Verein genannt, und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“. Die Stimmübertragung hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist nachzuweisen. der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. § 1 Name. 1. GENODES1LEO. 1. Kita-Förderverein. Satzung des „Fördervereins Kindergarten Kunterbunt“ § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. b) Förderung von Exkursionen, Wanderungen, Fahrten • ein Mitglied ist mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages länger als ein Jahr im Rückstand, oder die vom Verein initiierte Lastschrift vom Konto des Mitglieds gleich aus welchem Grund ist zurückgebucht worden und eine schriftliche Mahnung mit Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer weiteren Frist von 30 Tagen bleibt erfolglos. Sitz des Vereins ist 71254 Ditzingen, Wiesenäckerstraße 32. 2. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen regelmäßig zu zahlenden Beitrag, dessen Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Stimmabgabe erfolgt offen durch Handzeichen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“. . Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. 1. Aufgrund gesetzlicher Änderungen mussten hier einige Änderungen eingearbeitet werden. Der Kassenwart hat jährlich in der Mitgliederversammlung, sowie auf Aufforderung des Vorstands, einen Kassenbericht vorzulegen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss eingetragen werden. Um sich als gemeinnütziger Verein eintragen zu lassen, muss jedoch zunächst mittels der Satzung die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. 3. Vorsitzende und der Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung, durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, mit Eingang spätestens einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres. 71254 Heimerdingen, So erreichen Sie uns Die Niederschrift muss Ort und Tag, sowie Tagesordnung und Anwesenheitsliste der Versammlung enthalten. Der 1. 3. • ein Mitglied verstößt in erheblichem Maße gegen die Zielsetzungen des Vereins oder die Vereinsinteressen. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer VR3376 eingetragen. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des 1. Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit und trägt die Verantwortung für die Erfüllung der sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergebenden Aufgaben. Vorsitzenden aus. Die Satzung des Fördervereins zur Unterstützung des Kindergartens muss von den Gründungsmitgliedern eigenhändig unterschrieben werden. 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Haftung der Mitglieder über den festgesetzten Beitrag hinaus ist ausgeschlossen. Bei Austritt aus dem Verein werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer VR … Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Satzung kann mit 2/3 Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder geändert werden. 3. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der (3) Das Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr (01. Die Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit. Der Förderverein hat seinen Sitz in 12459 Berlin, Weiskopffstraße12-13. 3. 7. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. durch die Unterstützung bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen, der Förderung von Projekten oder Durchführung von Veranstaltungen. 2. Die gewählten Vorstandsmitglieder können jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden. a) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Dazu gehören insbesondere die Leitung des Kindergartens, die Erzieherinnen, die Erziehungsberechtigten und Angehörigen der Kinder, der Elternbeirat und der Träger des Kindergartens sowie die Förderer des Vereins. Das Gründungsprotokoll und die Satzung müssen vom Vorstand an das Amtsgericht weitergegeben werden, nachdem die Satzung von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet worden ist. Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das zumindest die gefassten Beschlüsse enthält und von den Teilnehmern zu unterschreiben ist. 2. Martin R. Textor Die Ziele eines solchen Vereins sind vor allem die Förderung der Belange der Kita, die ideelle und finanzielle Unterstützung der pädagogischen Arbeit und von besonderen Vorhaben (Projekten, neuen Angeboten, Anschaffungen usw.) Hier könnt ihr euch die Satzung des Fördervereins herunterladen. Der Zweck des Vereins ist, den Kindergarten ideell und materiell über den Rahmen der … 2. Noch in diesem Jahr werden wir hierzu eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1. Der Satzungszweck wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht: a) Erwerb von Materialien wie Büchern, Spielzeugen, allg. Der Verein … Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. § 2 Zweck des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Ditzingen ausschließlich zugunsten der KITA Wiesenäcker, Wiesenäckerstraße 32 in Ditzingen zu, die es entsprechend des ursprünglichen Vereinszweckes des Fördervereins KITA Wiesenäcker Ditzingen unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Zum Schluss muss der Förderverein des Kindergartens in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Die Aufgabe der Mitgliederversammlung sind insbesondere, Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszweckes und Vereinsauflösung. Es erfolgt keine Aufforderung zur Zahlung durch den Verein. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Geschäftsjahr unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einberufen. 5. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag den Beitrag ermäßigen oder erlassen, wenn das Mitglied den Verein durch gemeinnützige Arbeit fördert. Vorsitzender) und dem Kassenwart. § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern nicht für Schäden und Sachverluste, die bei der Ausführung von Tätigkeiten und Handlungen entstehen, die auf die Erfüllung des Vereinszwecks gerichtet sind. Die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Der auf das Geschäftsjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig.